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Qualitätsbedingungen : | Die Frische der Eier muß der EG - Verordnung 1907/90 des europäischen Rates und der EG - Verordnung 1274/91 der europäischen Komisssion entsprechen. Die Eier dürfen nur von Hühnern einer Altersgruppe gelegt worden sein. Es dürfen in der Partie keine unterschiedlichen Durchschnittsgewichte zusammengestellt werden. Die Dotterfarbe der Eier muß zwischen 11 und 13, gemäß der La Roche Skala, liegen. Der durchschnittliche Haugh Unit Wert muß mindestens 70 betragen. Der Anteil an Eiern der Güteklasse B darf folgende Werte im Durchschnitt der Partie nicht überschreiten: Bei einem Durchschnittsgewicht von 60,00 bis 60,90 gramm 8% von 61,00 bis 61,90 gramm 9% von 62,00 bis 62,90 gramm 10% von 63,00 bis 63,90 gramm 11% von 64,00 bis 64,90 gramm 12% Bei der Anlieferung darf die Partie keine Eier mit zerbrochener Schale und auslaufendem Ei-Inhalt beinhalten. |
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